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Rückkehr- und Perspektivberatung

Ansprechpartnerinnen

Zeinab Meslmani-Hauser
Gabriele Ulsamer
Annette Dahlem
Ursula Schneider

Homepage mehrsprachig!

Tel: 0761/ 451 70 62
Eine Email schreiben

Flurstraße 2
79114 Freiburg

Die Rückkehr- und Perspektivberatung des Deutschen Roten Kreuzes berät Migranten oder Flüchtlinge in Südbaden, die über eine Rückkehr in ihr Herkunftsland nachdenken oder eine Abschiebung vermeiden möchten. Seit 2007 beraten wir Menschen aus Nicht-EU-Staaten ergebnisoffen, unabhängig und vertraulich. Gleichzeitig ist die Einrichtung Informationsstelle für Institutionen, Verbände und Initiativen.

Wir unterstützen an Rückkehr Interessierte in ihrer Entscheidungsfindung und wägen gemeinsam das Für und Wider einer Rückkehr ab. Wir sprechen über die aktuelle Situation im Herkunftsland und erörtern Rückkehr- und Bleibemöglichkeiten. Auch für bereits abgelehnte Asylbewerber/innen besteht die Möglichkeit, eine freiwillige Ausreise zu beantragen und eine Förderung zu erhalten. Bei einer Entscheidung zur Rückkehr unterstützen wir die Organisation der Ausreise und die Planung der Reintegration ins Herkunftsland.

Auf unserer mehrsprachigen Webseite DRK-Rückkehrberatung bieten wir alle wesentlichen Informationen auch auf Englisch, Französisch, Russisch und Arabisch an.

An wen wendet sich unser Beratungsangebot?

Unsere Beratung wendet sich an Menschen mit:

  • Aufenthaltsgestattung oder Aufenthaltserlaubnis
  • Duldung, vollziehbarer Ausreisepflicht
  • Ehegatten, Partner oder Kinder der o.g. Personen
  • anerkannte Flüchtlinge
  • Ausländer mit Aufenthalt aus politischen, völkerrechtlichen oder humanitären Gründen
  • Opfer von Zwangsprostitution

    Insbesondere richten wir unsere Aufmerksamkeit und Unterstützung an Menschen mit Erkrankungen und ausreisepflichtige Haftentlassene bzw. Menschen mit einer Ausweisung.
    Freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor Abschiebung und kann jederzeit beantragt werden!
  • Welche Hilfen bieten wir an?

    Unsere Beratungsstelle arbeitet vertrauensvoll mit Behörden und Organisationen im Bereich Flucht und Migration zusammen. Dabei bewahren wir stets unsere Neutralität und Unabhängigkeit. Auf dieser Basis bieten wir ein breites Spektrum an individuellen Hilfen an. Unterstützt werden wir von Dolmetschern, die über das DRK akquiriert und für ihre wichtige Arbeit geschult wurden.

    • Unterstützung bei der Beschaffung von Reisedokumenten
    • Hilfe im Umgang mit Behörden
    • Beantragung und Weitergabe von Fördermitteln
    • Hilfe bei notwendigen Formalitäten zur Ausreise aus Deutschland
    • Organisation von Flug- Bus- und Bahntickets
    • Auszahlung von Reisebeihilfen
    • Individuelle Hilfe, z.B. bei Krankheit, Invalidität oder Alter
    • Vermittlung in Reintegrationsprojekte vor Ort,
    • Recherche und Vermittlung zu Möglichkeiten der Arbeitsplatzbeschaffung sowie zu weiterer Begleitung und Angeboten im Herkunftsland.
  • Wie sieht die finanzielle Rückkehrförderung aus?

    Bund und Länder unterstützen mit dem humanitären Förderprogramm REAG / GARP sowie StarthilfePlus Personen bei der freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland oder bei der Weiterwanderung in einen aufnahmebereiten Staat. Für Personen, die ihre Rückkehr nicht selbst finanzieren können, werden die Reisekosten übernommen. Je nach Herkunftsland erhalten Rückkehrende vor ihrer Ausreise eine Reisebeihilfe und eine finanzielle Starthilfe für die ersten Tage im Herkunftsland sowie je nach Herkunftsland eine zweite finanzielle Starthilfe nach der Rückkehr. Darüber hinaus können über das JRS-Programm (Joint Reintegration Service) individuelle Hilfen zur Reintegration in Form von Sachleistungen beantragt werden.

    Staatsangehörige der Westbalkanländer sowie aus Ländern aus denen sie die visumsfrei einreisen können erhalten nur die Kosten der Reise erstattet und sind von weiterer REAG/GARP-Förderung ausgenommen.
    Die DRK-Rückkehr- und Perspektivberatung berät zu allen Fragen rund um diese Programme und führt gemeinsam mit den Ratsuchenden die Antragstellung durch.
    Aktuelle Förderrichtlinien und länderspezifische Rückkehrinformationen erhalten Sie auf dem Rückkehr-Informationsportal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu freiwilliger Rückkehr und Reintegration unter www.ReturningfromGermany.de. Die in Informationen sind in 10 Sprachen verfügbar.

     

     

  • Welche Hilfen gibt es zur Reintegration im Herkunftsland?

    Unterschiedliche Reintegrationsprogramme bieten die Möglichkeit, eine Zukunftsperspektive mit den Rückkehrenden zu entwickeln. Sie finden die aktuellen Reintegrationsprogramme unter diesem Link.
    Auch das Programm StartHope@Home unterstützt Geflüchtete bei der Existenzgründung in ihrem Herkunftsland. Die Mitarbeiterinnen der Rückkehr- und Perspektivberatung vermitteln persönliche Kontakte zu den Reintegrationsprojekten, unterstützen bei der Antragstellung und stehen als Ansprechpartnerinnen auch nach der Rückkehr zur Verfügung.

  • Spezifische Länderinformationen

    Hier finden Sie eine Übersicht der wesentlichen Informationen zu unseren derzeit häufigsten Rückkehrländern:

     IRAK
    Länderinfo Irak Deutsch
    Länderinfo Irak Arabisch
    Länderinfo Irak Englisch

    Zusammenfassung Infos Irak

    TÜRKEI
    Länderinfo Türkei Deutsch
    Länderinfo Türkei Türkisch
    Länderinfo Türkei Englisch

    Zusammenfassung Infos Türkei

    NORDMAZEDONIEN
    Länderinfo Nordmazedonien Deutsch
    Länderinfo Nordmazedonien Mazedonisch
    Länderinfo Nordmazedonien Englisch

    Zusammenfassung Infos Nordmazedonien
     

    Informationen zu weiteren Ländern finden Sie auf der Plattform des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge "Returning from Germany".

  • Rückkehrberatung kurz und knapp – Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wie lange ist eine freiwillige Rückkehr für Ausreisepflichtige möglich?
    Zusammen mit der Ablehnung des Asylantrags bekommen  Ausreisepflichtige eine Frist mitgeteilt, bis zu der sie ausreisen müssen. Diese Frist beträgt in der Regel 30 Tage. Bei einer Ablehnung des Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ beträgt die Ausreisefrist eine Woche. Nach Erhalt des negativen Asylbescheids sollten Ausreisepflichtige, die sich für eine freiwillige Rückkehr entschieden haben, möglichst zeitnah mit der Rückkehr- und Perspektivberatung Kontakt aufnehmen. Eine freiwillige Rückkehr ist in der Regel auch nach Ablauf der festgelegten Frist möglich.

    Ist die freiwillige Rückkehr möglich, solange das Asylverfahren noch nicht beendet ist?
    Die freiwillige Rückkehr ist auch möglich, wenn das Asylverfahren noch nicht beendet ist.

    An wen richtet sich das Rückkehrberatungsangebot?
    Das Beratungsangebot richtet sich an alle Drittstaatsangehörige unabhängig von laufenden oder bereits beendeten Asylverfahren.

    Welche Dokumente werden für eine freiwillige Rückkehr benötigt?
    Für die Einreise in das Herkunftsland müssen gültige Einreisepapiere (Reisepass oder Passersatzpapier) vorliegen. Die Rückkehrberatungsstelle unterstütz bei der Beschaffung von Reisedokumenten.

    Besteht eine „Verpflichtung zur Rückkehr“, wenn man einen Beratungstermin wahrnimmt?
    Die Beratung ist unverbindlich und vertraulich. Wer sie in Anspruch nimmt, verpflichtet sich damit nicht zur Rückkehr; eine Beratung hat keinen Einfluss auf ein laufendes Asylverfahren.

    In welcher Sprache werden die Beratungsgespräche durchgeführt?
    Von Seiten der Beraterinnen kann in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Ukrainisch und Arabisch beraten werden. Darüber hinaus stehen ausgebildete Dolmetschende zur Verfügung. Wenn gewünscht und möglich, können auch eigene Sprachmittler die Ratsuchenden begleiten.

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert.